Auch in dem am 15.12.2020 veröffentlichtem Gesetz- & Verordnungsblatt Nr. 119 “Dritte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg” wurde der uns betreffende § 12 im Vergleich zur 2. Verordnung vom 30.11.2020 nicht verändert. Somit kann unter Einhaltung der Abstands- & Hygieneregeln weiter einzeln trainiert werden. Die Jahreshauptversammlung muss satzungsgemäß […]